Förderung

LEADER-Förderung Voraussetzungen

Interessieren Sie sich für eine LEADER-Förderung, sollten Sie zuerst sicherstellen, dass Ihr Vorhaben eine Reihe verschiedener Kriterien erfüllt. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Es befindet sich im förderfähigen Gebiet der Region Kottmar. In den Ebersbach-Neugersdorfer Ortsteilen Neugersdorf und Oberland sind nur nicht-investive Förderungen möglich, d.h. für Projektstellen, Konzepte oder ähnliches. Umbaumaßnahmen sind hier von der Förderung ausgeschlossen. Eine interaktive Karte mit flurstücksgenauer Abgrenzung finden Sie hier.
  • Die Realisierbarkeit und die Finanzierung des Projektes muss glaubhaft gemacht werden. (Sämtliche Ausgaben sind grundsätzlich vorzufinanzieren, die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Projektes.)
  • Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (im folgenden dargestellt)

LEADER-Förderung Aufrufe

Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen.

In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Hierbei ist Ihnen das Regionalmanagement gern behilflich.    

Aufrufe Leader Förderung

Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen. In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Eine vorherige Beratung beim Regionalmanagement ist für die Förderung unbedingt erforderlich! Terminabsprachen sind per Mail (rm-kottmar@steg.de) möglich.    

Zur Beantragung müssen Sie folgendes Dokument (als PDF mit digitaler Unterschrift) bei uns einreichen:

Antragsformular

Sollte Ihr Vorhaben von der Region ausgewählt werden, können Sie Ihren endgültigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Einreichung ist ausschließlich digital möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie

Grundversorgung und Lebensqualität

Ziel ist die demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung sowie die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort für alle. Kinder, Jugendliche, Familien und Ältere können gleichermaßen angesprochen werden.

Engagierte Personen und Gruppen beantragen investiv bzw. nicht investiv in folgenden Maßnahmeschwerpunkten:

  • Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
  • Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
  • Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde

Erfolgreiche Projekte sind u.a.:

  • Sanierung des Niederoderwitzer Kretscham Daches
  • Teilsanierung des Schloss Ottenhain zur kulturellen Nutzung
  • Bau eines Geräteschuppens auf Schulgelände in Ebersbach
  • Einrichtung eines saisonalen Biergartens auf Gemeindegelände in Herrnhut

Wirtschaft und Arbeit

Ziel dieses Handlungsfelds ist die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und der Einkommenssituation sowie der gewerblichen Grundversorgung.

Themen der Unternehmensnachfolge, Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen und Unternehmensdiversifizierung werden in Betracht gezogen.

Maßnahmenschwerpunkte:

  • Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen)
  • Ausbau von Wertschöpfungsketten

Tourismus und Naherholung

Dabei steht die Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- und Freizeitangebots sowie der regionalen Identität im Vordergrund. Die Attraktivität und Sensibilisierung für die Region Kottmar kann durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden.

Maßnahmenschwerpunkt:

Entwicklung landtouristischer Angebote

Erfolgreiche Projekte sind u.a.:

  • Beschilderung von touristischen Attraktionen
  • Anlage von Rund- und Wanderwegen
  • Erschließung von historischer Mühle für touristische Zwecke

Bilden

Zielsetzung des Handlungsfelds ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote in der Region Kottmar. Hier werden ausschließlich nicht-investive Projekte gefördert.

Vereine, Organisationen, Privatpersonen und Kommunen beantragen in folgenden Maßnahmeschwerpunkten:

  • Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung
    (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
  • Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Wohnen

Das Fokusthema der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Kottmar ist der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz. Dazu gehört insbesondere das Umgebindehaus. Die Region Kottmar ist geprägt von diesem historischen Baustil.
Durch diese Schwerpunktsetzung sollen denkmalgeschützte Häuser erhalten bzw. saniert werden. So werden bedarfsgerechte Wohnangebote durch, v.a. Privatpersonen entwickelt.

Maßnahmenschwerpunkt:

• Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote (investiv und nicht investiv)

Erfolgreiche Projekte sind u.a.:

  • Sanierung und Teilsanierung von denkmalgeschützten Häusern
  • Maßnahmen zum Erhalt von Umgebindehäusern

Natur und Umwelt

In diesem Handlungsfeld steht die Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen im Vordergrund. Renaturierung und Auseinandersetzung mit der natürlichen Umwelt sind durch investive und nicht investive Maßnahmen förderfähig.

Maßnahmenschwerpunkt:

• Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Ein erfolgreiches Projekt ist u.a.:

  • Anlage eines essbaren Walds

Detaillierte Informationen über die Ziele und Maßnahmenschwerpunkte können Sie aus dem Aktionsplan entnehmen. Dort finden sich auch die Fördersätze und die maximalen Fördersummen.

Gleichzeitig ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement vorgeschrieben. Hier kann das Vorhaben in das richtige Handlungsfeld eingeordnet und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.

Schreiben Sie uns hierfür gern eine Mail an rm-kottmar@steg.de.

Beispiel Aktionsplan

In der folgenden Grafik ist der Aktionsplan beispielhaft für das Handlungsfeld „Wohnen“ dargestellt: