Aufrufe Leader Förderung
Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen. In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Hierbei ist Ihnen das Regionalmanagement gern behilflich.
Zur Beantragung müssen Sie folgendes Dokument (als PDF mit digitaler Unterschrift) bei uns einreichen:
Sollte Ihr Vorhaben von der Region ausgewählt werden, können Sie Ihren endgültigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Einreichung ist ausschließlich digital möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Antragstellung Leader Förderung
Die Antragstellung gliedert sich in 4 verschiedene Phasen.
1. Projektaufruf
2. Beratung und Begleitung
3. Auswahl förderfähiger Projekte
4. Einreichung der Projektanträge
Leader Förderung Projektaufruf
Hier ruft die LAG die potenziellen Projektantragsteller zur Einreichung ihrer Anträge auf. In der Regel werden nicht alle, sondern nur bestimmte Handlungsfelder aufgerufen. Dabei wird ein Stichtag genannt, bis zu dem der Antrag vollständig beim Regionalmanagement vorliegen muss. Die Aufrufe mit Inhalten und Fristen werden auf der Homepage der Region, in den Amtsblättern der 4 Kommunen und in weiteren ausgewählten Medien veröffentlicht.
Leader Förderung Beratung und Begleitung durch das Regionalmanagement
Lassen Sie sich im Vorfeld der Beantragung unbedingt vom Regionalmanagement beraten. Dies ist einerseits eine Fördervoraussetzung, andererseits kann Ihr Projekt in diesem Schritt dem passenden Handlungsfeld zugeordnet werden. Gleichzeitig wird Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen geholfen.
Leader Förderung Auswahl förderfähiger Projekte durch den Koordinierungskreis des Vereins
Nach Ablauf der Einreichungsfrist nimmt das Regionalmanagement auf Grundlage der in der LES niedergeschriebenen Rankingkriterien eine Vorbewertung vor. Diese wird dem Koordinierungskreis vorgelegt, welcher über die Förderung entscheidet. Hier wird zum einen geprüft, ob ein Projekt alle Förderkriterien erfüllt. Zum anderen wird anhand der im Ranking erreichten Punkte eine Rankingliste erstellt. Diese kommt zum Einsatz, sollte das insgesamt zur Verfügung stehende Budget des Aufrufes nicht für alle förderberechtigten Antragsteller ausreichen.
Leader Förderung Einreichung der Projektanträge bei der Bewilligungsbehörde
Nach positivem Koordinierungskreisbeschluss erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung der Region und reicht diese mit allen Unterlagen digital bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz ein. Nach der Übermittlung des Antrags darf mit dem Projekt begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss, d.h. sämtliche Kosten müssen vorfinanziert werden.
Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden für die endgültige Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde mit den entsprechenden Links. Dieser steht hier zum Download bereit: