Antragstellung

+++ Der 2. Aufruf zur LEADER-Förderung startet am 04.04.2024 +++

Vom 04.04.2024 bis zum 21.05.2024 können beim Regionalmanagement der Region „Kottmar“ wieder Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme private Antragsteller, Kommunen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und sonstige rechtsfähige Gemeinschaften. Die Vorhaben sollen im Jahr 2024 begonnen werden.

Zur Beantragung müssen Sie folgendes Dokument (als PDF mit digitaler Unterschrift) bei uns einreichen:

Antragsformular

Sollte Ihr Vorhaben von der Region ausgewählt werden, können Sie Ihren endgültigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Einreichung ist ausschließlich digital möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Es werden folgende Handlungsfelder aufgerufen:

Handlungsfeld A „Grundversorgung und Lebensqualität“ mit den Maßnahmenschwerpunkten
A.1: Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
A.2: Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
A.3: Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

Im Handlungsfeld A stehen insgesamt 350.000 € zur Verfügung. Der komplette Aufruftext ist im Folgenden verlinkt:

Aufruftext_A

Handlungsfeld C „Tourismus und Naherholung“ mit dem Maßnahmenschwerpunkt
C.1: Entwicklung landtouristischer Angebote

Im Handlungsfeld C stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Der komplette Aufruftext ist im Folgenden verlinkt:

Aufruftext_C

Handlungsfeld D „Bilden“ mit den Maßnahmenschwerpunkten
D.1: Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)

D.2: Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Im Handlungsfeld D stehen insgesamt 30.000 € zur Verfügung. Der komplette Aufruftext ist im Folgenden verlinkt:

Aufruftext_D

Handlungsfeld E „Wohnen“ mit dem Maßnahmenschwerpunkt
E.1: Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Im Handlungsfeld E stehen insgesamt 275.000 € zur Verfügung. Der komplette Aufruftext ist im Folgenden verlinkt:

Aufruftext_E

Aufrufe Leader Förderung

Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen. In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Hierbei ist Ihnen das Regionalmanagement gern behilflich.    

Zur Beantragung müssen Sie folgendes Dokument (als PDF mit digitaler Unterschrift) bei uns einreichen:

Antragsformular

Sollte Ihr Vorhaben von der Region ausgewählt werden, können Sie Ihren endgültigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Einreichung ist ausschließlich digital möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Antragstellung Leader Förderung

Die Antragstellung gliedert sich in 4 verschiedene Phasen.

  • 1. Projektaufruf
  • 2. Beratung und Begleitung
  • 3. Auswahl förderfähiger Projekte
  • 4. Einreichung der Projektanträge

Leader Förderung Projektaufruf

Hier ruft die LAG die potenziellen Projektantragsteller zur Einreichung ihrer Anträge auf. In der Regel werden nicht alle, sondern nur bestimmte Handlungsfelder aufgerufen. Dabei wird ein Stichtag genannt, bis zu dem der Antrag vollständig beim Regionalmanagement vorliegen muss. Die Aufrufe mit Inhalten und Fristen werden auf der Homepage der Region, in den Amtsblättern der 4 Kommunen und in weiteren ausgewählten Medien veröffentlicht.

Leader Förderung Beratung und Begleitung durch das Regionalmanagement

Lassen Sie sich im Vorfeld der Beantragung unbedingt vom Regionalmanagement beraten. Dies ist einerseits eine Fördervoraussetzung, andererseits kann Ihr Projekt in diesem Schritt dem passenden Handlungsfeld zugeordnet werden. Gleichzeitig wird Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen geholfen.

Leader Förderung Auswahl förderfähiger Projekte durch den Koordinierungskreis des Vereins

Nach Ablauf der Einreichungsfrist nimmt das Regionalmanagement auf Grundlage der in der LES niedergeschriebenen Rankingkriterien eine Vorbewertung vor. Diese wird dem Koordinierungskreis vorgelegt, welcher über die Förderung entscheidet. Hier wird zum einen geprüft, ob ein Projekt alle Förderkriterien erfüllt. Zum anderen wird anhand der im Ranking erreichten Punkte eine Rankingliste erstellt. Diese kommt zum Einsatz, sollte das insgesamt zur Verfügung stehende Budget des Aufrufes nicht für alle förderberechtigten Antragsteller ausreichen.

Leader Förderung Einreichung der Projektanträge bei der Bewilligungsbehörde

Nach positivem Koordinierungskreisbeschluss erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung der Region und reicht diese mit allen Unterlagen digital bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz ein. Nach der Übermittlung des Antrags darf mit dem Projekt begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss, d.h. sämtliche Kosten müssen vorfinanziert werden.